Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reservationen im Fondue Chalet am Bellevue Noël 2026.
Die ausgestellte Offerte ist, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ab Ausstellungsdatum für die Dauer von drei Tagen verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Zimt und Zucker AG das Recht vor, die offerierten Leistungen sowie Preise jederzeit anzupassen.
Der:die Veranstalter:in verpflichtet sich, der Zimt und Zucker AG die definitive Teilnehmendenzahl so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei Gruppen bis zu 20 Personen sind Anpassungen der Teilnehmendenzahl bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Erhöhungen oder Reduktionen der Teilnehmendenzahl erfolgen ausschliesslich nach Verfügbarkeit und bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Bestätigung durch die Zimt und Zucker AG.
Für Gruppen ab 21 Personen ist die Teilnehmendenzahl spätestens 14 Tage vor dem Anlass verbindlich festzulegen. Mit Unterzeichnung der Offerte gilt die angegebene Teilnehmendenzahl grundsätzlich als verbindlich. Eine Reduktion der Teilnehmendenzahl ist bis 14 Tage vor dem Anlass in einem Umfang von maximal 15 %, jedoch höchstens um 21 Personen, zulässig. Erhöhungen der Teilnehmendenzahl sind nur nach Verfügbarkeit möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Zimt und Zucker AG.
Erscheinen weniger Gäste als vereinbart, erfolgt die Verrechnung auf Basis der zuletzt bestätigten Teilnehmendenzahl. Die Auswahl von Speisen, Getränken sowie allfälligen Zusatzleistungen ist spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich festzulegen.
Der Weihnachtsmarkt Bellevue findet im Zeitraum vom 19. November bis 23. Dezember statt. Die regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Samstag jeweils von 11:00 bis 24:00 Uhr sowie am Sonntag von 09:00 beziehungsweise 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Reservierte Tische stehen ab der reservierten Uhrzeit für 120 Minuten zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verlängerung der Betriebszeiten ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf in Ausnahmefällen einer separaten Vereinbarung. Im Aussenbereich ist ab 22:00 Uhr zwingend auf die geltenden gesetzlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Die Zimt und Zucker AG behält sich vor, die Öffnungszeiten situativ anzupassen.
Die Platzierung der Gäste sowie die Tischzuteilung erfolgt ausschliesslich durch die Zimt und Zucker AG. Individuelle Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.
Die musikalische Hintergrundbeschallung wird durch die Zimt und Zucker AG beziehungsweise den:die Veranstalter:in bestimmt. Eigene Musik, Präsentationen, Reden oder sonstige Darbietungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und bedürfen in jedem Fall einer vorgängigen schriftlichen Genehmigung.
Im Aussenbereich ist der Einsatz von Lautsprecher- oder Verstärkersystemen durch Gäste ausdrücklich untersagt.
Individuelle Anpassungen an Infrastruktur oder Dekoration sind nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Zimt und Zucker AG zulässig. Je nach Umfang und Aufwand können zusätzliche Kosten entstehen, welche vom:von der Veranstalter:in zu tragen sind.
Die Zimt und Zucker AG behält sich vor, entsprechende Anfragen abzulehnen, sofern diese nicht mit dem Betriebskonzept oder den betrieblichen Abläufen vereinbar sind. In jedem Fall sind sämtliche feuerpolizeilichen Vorschriften sowie Brandschutzbestimmungen einzuhalten.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Bezahlung der Leistungen vor Ort bargeldlos mittels Kredit- oder Debitkarte oder TWINT. Barzahlungen sowie Zahlungen mit Kryptowährungen werden nicht akzeptiert. Eine Einzelabrechnung innerhalb von Gruppen kann nicht garantiert werden.
Ab einem Offertbetrag von CHF 20’000 wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags verlangt. Diese ist gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen fristgerecht zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht termingerecht, behält sich die Zimt und Zucker AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Reservation ohne weitere Verpflichtungen zu stornieren.
Die Zimt und Zucker AG behält sich das Recht vor, Preise infolge von Veränderungen der Marktbedingungen, insbesondere bei Rohstoffkosten, Lieferant:innenpreisen oder saisonalen Gegebenheiten, anzupassen. Allfällige Preisanpassungen werden dem:der Veranstalter:in spätestens 14 Tage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt und gelten ab diesem Zeitpunkt als verbindlich.
Stornierungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Bei Gruppen bis zu 20 Personen ist eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich jederzeit möglich. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich die Zimt und Zucker AG jedoch das Recht vor, die Reservation anderweitig zu vergeben.
Für Gruppen ab 21 Personen kann bei einer Stornierung bis 21 Tage vor dem Anlass ein entstandener Planungs- und Koordinationsaufwand in Höhe von mindestens CHF 400.– in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Stornierung innerhalb von 20 bis 11 Tagen vor dem Anlass, werden 75 % der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 bis 0 Tagen vor dem Anlass werden 100 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt jeweils inklusive kalkuliertem Getränkeumsatz oder vereinbarter Mindestkonsumation.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten behält sich die Zimt und Zucker AG vor, die Reservation anderweitig zu vergeben. In diesem Fall werden die vereinbarten Leistungen dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Der:die Veranstalter:in haftet gegenüber der Zimt und Zucker AG für sämtliche Schäden, die durch sie:ihn selbst, die eigenen Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Die Zimt und Zucker AG übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die durch den:die Veranstalter:in oder deren Gäste eingebracht werden.
Die Zimt und Zucker AG ist berechtigt, Veranstaltungen ganz oder teilweise ohne Entschädigungsfolgen abzusagen, sofern diese aufgrund von behördlichen Vorgaben, Sicherheitsbestimmungen, Witterungseinflüssen oder anderen ausserordentlichen Umständen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.
In solchen Fällen bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber der Zimt und Zucker AG.
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Zürich, März 2026